Ausschreibung 6. Ziegen-Landesausstellung - 35 Jahre organisierte Ziegenzucht in Tirol
Am Sonntag, den 04. Mai 2025 findet anlässlich 35 Jahren organisierter Ziegenzucht
in Tirol die 5. Landesausstellung im AZW in Imst statt. Bei dieser Veranstaltung werden
rund 500 Ziegen und Böcke dem Publikum und Preisgericht zur Schau gestellt. Wir
möchten in diesem Sinne alle Züchter aus nah und fern recht herzlich zu dieser
Veranstaltung einladen und nachstehende Informationen mitteilen.

Ausschreibung
1. Programm
Die Landesausstellung findet am Sonntag, den 04. Mai 2025 im AZW in Imst statt. Rund 500 der schönsten Ziegen und Böcken von zwölf unterschiedlichen Rassen aus ganz Tirol werden an diesem Tag präsentiert und zur Schau gestellt. Um das Ganze festlich zu gestalten, wird auch eine feierliche Eröffnung mit Tiersegnung und musikalischer Umrahmung stattfinden. Zudem wird die Sonderbriefmarkenserie „Seltene Nutztierrasse – Blobe Ziege“ der Österreichischen Post vorgestellt und verteilt. Damit die kulinarischen Spezialitäten nicht zu kurz kommen, werden auch Gerichte rund um die Ziege dem Publikum angeboten.
2. Teilnahmebedingungen
Jedes Mitglied der Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen kann sich an der Landesausstellung beteiligen. Zugelassen sind Ziegen und Böcke der in Tirol züchterisch betreuten Ziegenrassen:
- Gemsfarbige Gebirgsziegen
- Blobe Ziegen
- Saanenziegen
- Passeirer Ziegen
- Toggenburger Ziegen
- Walliser Schwarzhalsziegen
- Tauernschecken
- Pinzgauer Ziegen
- Bündner Strahlenziegen
- Pinzgauer Strahlenziegen
- Pfauenziegen
- Burenziegen
3. Meldung und Meldezeitraum
Meldungen sind für Mitgliedsbetriebe unbegrenzt möglich. Jedoch werden die Tiere für die Zulassung zur Landesschau von einer Kommission ausgesucht. Für jede Rasse gibt es ein Kontingent, welches sich durch einen Schlüssel auf Basis der Bestandsmeldung 2024 der einzelnen Rassen ergibt. Die genaue Verteilung auf männliche und weibliche Tiere erfolgt dann nach der Anmeldung zur Landesschau.
Die Tiere können ausschließlich über SZ Online unter „Aussuchen Landesschau MZ“ und „Aussuchen Landesschau GZ“ bis einschließlich Sonntag, den 19. März 2025 angemeldet werden.
4. Aussuchen
Die Auswahl der Tiere erfolgt je nach Rassengruppe (Milchziegen oder Gebirgs- und Fleischziegen) zwischen 28. März und 11. April 2025.
Für die Milchziegenrassen wird voraussichtlich der 28. und 29. März für die Auswahl der Ausstellungstiere ins Auge gefasst. An diesen beiden Tagen werden diverse Sammelauftriebsplätze mit Uhrzeiten bekannt gegeben, an denen die Tiere vorgeführt werden können.
Bei den Gebirgs- und Fleischziegenrassen wird das Aussuchen für die Landesausstellung bei den Zuchtbucheinstufungsterminen mitgemacht. Sollte dies nicht reichen, wird noch ein separater Termin angestrebt. Die genauen Termine werden noch frühzeitig bekannt gegeben.
Als Kommissionen sind bei allen Rassengruppen die Bockmutterkommissionen tätig.
5. Anmelde- und Teilnehmergebühren
- Pro angemeldetem Tier zum Aussuchen zur Landesausstellung werden dem Besitzer 5,- € in Rechnung gestellt
- Für jedes zur Landesausstellung zugelassene Tier werden zusätzlich zur Anmeldegebühr 20,- € Teilnahmegebühr verrechnet
6. Auftriebsbestimmungen
Die Rassenausschüsse haben folgende Auftriebsbestimmungen festgelegt:
6.1 Milchziegen:
- Erstlings- bis Altziegen
- In Mich (Abkitzung bis spätestens zum Aussuchen)
- Ausstellungstag ist Stichtag (Jüngstes Tier 04.05.2024 geboren)
- Leistungsanforderungen
- GZW mind. 90
- Ab 1. Vollabschluss folgende Anforderungen:
Laktation
Milch kg
Fett- und Eiweiß kg
1. Laktation
500
30
Durchschn. 1. und 2. Laktation
550
33
Durchschn. 3. und mehr Laktationen
600
35
6.2 Gebirgsziegen:
- Erstlings- bis Altziegen
- Tiere bis 2 Jahre (Jungziegen) trocken möglich- ansonsten in Milch
- Tiere müssen bis spätestens zum Aussuchen abgekitzt haben
- Ausstellungstag ist Stichtag (Jüngstes Tier 04.05.2024 geboren)
6.3 Böcke:
- Jung- bis Altböcke
- Jungböcke müssen gekört sein
- Ausstellungstag ist Stichtag (Jüngstes Tier 04.05.2024 geboren
Tiere müssen spätestens am Anmeldeschluss auf dem Betrieb stehen!
7. Veterinärbehördliche Auftriebsbestimmungen
- Tiere stammen nicht aus Betrieben mit amtlichen Sperrmaßnahmen wegen anzeigepflichtigen Tierseuchen (z.B. Blauzungenkrankheit) in den vergangenen 42 Tagen
- Betrieb ist anerkannt CAE-frei und MTBC-Status 1 oder 2
- Tiere müssen vor der Schau (nicht älter als 21 Tage) mit einem Mückenpreparat/Repellent (wegen Blauzungenkrankheit) behandelt werden
- Keine klinischen Anzeichen von Pseudotuberkulose (Abtastung bei Auftrieb)
- Beim Auftrieb ist pro Betrieb ein Viehverkehrsschein abzugeben (alle Tiere auf einem Lieferschein) und folgender Vermerk unter Bemerkungen zu tätigen:
- G- Tier/e ist/sind gesund
- R / Datum- Datum Repellensbehandlung (nicht älter als 21 Tage)
06.02.2025Zurück
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