Heuer noch die Förderung für die Anschaffung bzw. Verbesserung der Weidezaunanlagen abholen
Wie im Infoblatt bereits angekündigt, endet die Landesförderung für Herdenschutz-Zaunmaterial mit 31.12.2025. Da es noch nicht gesichert ist, ob bzw. in welcher Form diese Förderung weiterläuft, ist es ratsam, sich so bald wie möglich mit gefördertem Zaunmaterial einzudecken!
Bitte unbedingt, beachten, dass vor der Anschaffung von Zaunmaterial für die Förderung ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer erforderlich ist, wo auch gleichzeitig die Antragstellung erfolgt.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Beihilfen nach dieser Maßnahme werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.
Minimale anrechenbare Investitionskosten: € 500,00 Netto
Investitionszuschuss: 60 % der anrechenbaren Kosten
Zusätzlich werden auf der Heimweide pro lfm Zaun € 0,30 (€ 0,18 Förderung) und auf der
Alm pro lfm Zaun € 1,50 (€ 0,90 Förderung) als förderbarer Aufwand berechnet
Fördervoraussetzungen
Schaf- oder Ziegenhaltung
Mindeststandards für Herdenschutzzäune:
Litzenzäune – mind. 4 besser 5 Litzen (unterste Litze max. 20 cm oberste mind. 90 cm über Boden) Weidenetze – Mindesthöhe 90 cm
Widerstand Litze oder Weidenetz 0,2 Ohm / m (Tornado XL Netzqualität)
Erdung: drei Erdstäbe (Rohre bzw. Stäbe) aus rostfreiem oder verzinktem Material 1 - 2 m lang und im Abstand von je 3 m
Kombigerät für 12-Volt-Akku und Netzbetrieb 230 V: Die Elektronik des Gerätes arbeitet mit 12 V Versorgungsspannung und kann entweder direkt an eine 12-Volt-Batterie oder direkt mit einem Netzgerät an das 230 Volt-Stromnetz angeschlossen werden.
Mehrere Hinweise „Stromführender Zaun“ insbesondere in der Nähe von Wegen und Steigen
Regelmäßige Kontrollen mit einem Voltmessgerät
Dauerhafte Stromführung, auch wenn keine Tiere auf der Weide sind
Keine durchhängenden Litzen oder Netze
Bei der Tiroler Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen. sind die entsprechenden Zaunmaterialien erhältlich:
Hier geht`s zum Angebot:
07.04.2025Zurück