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  • 13. Schafversteigerung aller Rassen im AZW in Imst

    Am Samstag, den 28. Jänner 2023 findet die 13. Schafversteigerung aller Rassen im AZW in Imst statt.

    Aufgetrieben werden:

    Tiroler Steinschaf

    • 4 Widder
    • 14 Schafe
    • 3 Kilbern

    Braunes Bergschaf FS braun

    • 10 Widder
    • 11 Schafe (2 Bio)
    • 3 Kilbern

    Braunes Bergschaf FS schwarz

    • 6 Widder
    • 5 Schafe

    Fleischschafe

    • 2 Suffolkwidder

    Tiroler Bergschaf

    • 7 Altwidder
    • 88 Jungwidder (1 Bio)
    • 105 Schafe (6 Bio) 
    • 28 Kilbern

     

    Zeiteinteilung:

    Steinschafe / Braune Bergschaf FS schwarz & braun / Fleischschafe

    • 08:00 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
    • 10:30 Uhr Beginn der Versteigerung

     

    Tiroler Bergschafe

    • 10:00 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
    • 13:00 Uhr Beginn der Versteigerung

     

    Auftrieb:

    Der Auftrieb der Tiere erfolgt über die Viehwaage. Hier müssen alle Widder (Kat. Nr. 1-95 (TB), 229-232 (STS), 250-259 (BB), 274-279 (SB) und 285-286 (Suffolk)) sowie Tiroler Bergschaf- und Steinschafkilbern (TB: Kat. Nr. 201-228 mit mind. 65 kg; STS: Kat. Nr. 247-249 mit mind. 60 kg) gewogen werden.

    Bevor die Tiere in die Stallungen gebracht bzw. den Kommissionen vorgeführt werden, müssen ALLE aufgetriebenen Tiere durch das Klauenbad getrieben werden! Zudem wird bei allen gewogenen Widdern auch direkt bei der Waage die Widerristhöhe und die Brusttiefe gemessen. Nach dem Wiegen müssen die Tiere bei der jeweiligen Kommission vorgeführt werden. Diese befinden sich in der Arena zwischen den beiden Versteigerungshallen (Am Ausgang der Viehwaage). Nach der Klassifizierung können die Tiere dann in den Versteigerungsstall unter der jeweilig angegeben Kategorie angebunden werden.

     

    Da bei der Klassifizierung nur ein Ring für männliche und ein Ring für weibliche Tiere zur Verfügung steht, wird die Klassifizierung in folgender Reihe vorgenommen:

    1. Tiroler Steinschafe
    2. Braune und Schwarze Bergschafe
    3. Fleischschafe
    4. Tiroler Bergschafe

     

    !! Information bzgl. Tiertransportgesetz NEU !!

     

    Mit 1.September 2022 ist ein neues Tiertransportgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass nicht entwöhnte Jungtiere unter 21 Tagen NICHT auf Sammelstellen und Ausstellungen aufgetrieben werden dürfen.

     

    Folgender Kompromiss konnte unsererseits nach Absprache mit der Veterinärbehörde erzielt werden: Lämmer bei Fuß dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn sie in der Lage sind, alleine der Mutter zu folgen. Der Transport hochträchtiger Tiere zu Veranstaltungen war auch bisher schon verboten, daher sind derartige Tiere, bei denen die Gefahr besteht, auf dem Gelände abzulammen, unbedingt zu Hause zu lassen! Der Amtstierarzt ist dazu verpflichtet, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls zu sanktionieren.

     

    Punkt 14/b (Verkaufsbestimmungen Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen):

    …Es dürfen nur Muttertiere mit Lamm aufgetrieben werden, wenn die Lämmer in der Lage sind, sich selbstständig auf dem Gelände zu bewegen, d.h. das Tragen der Lämmer ist nicht erlaubt. Tiere die am Versteigerungstag ablammen, sind ebenfalls nicht zur Versteigerung zugelassen.

     

    17.01.2023
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