Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Zum Hauptinhalt springen
  • Versteigerungskatalog und Zeiteinteilung Schafversteigerung am Samstag, 2.10.2021

    Am Samstag, den 2.10.2021 findet im Agrarzentrum West in Imst die erste von drei Herbstversteigerungen 2021 statt

    Zur Versteigerung gelangen

    242 Tiroler Bergschafwidder

    261 Tiroler Bergschafe

    1 Il de France-Widder

    2 Suffolk-Widder

     

    ZEITEINTEILUNG:                

    07:30 Uhr        Auftriebsende weibliche Tiere

    08:00 Uhr        Beginn der Klassifizierung der weiblichen Tiere

    09:00 Uhr        Beginn der Klassifizierung der männlichen Tiere -  gestaffelt nach Katalognummern

    11:00 Uhr        Beginn der Versteigerung der weiblichen Tiere mit anschließender Versteigerung der Fleischrassewidder

    13:00               Private Zuchtbucheinstufung

    14:00               Beginn Versteigerung der männlichen Tiere

     

    Die Tiere stammen aus Maedi-Visna und Brucella-Ovis-freien Betrieben.

     

    Geltende Corona Bestimmungen:

    Die Bestimmungen sind nicht mehr so streng wie bei der Frühjahrsversteigerung, dennoch müssen einige Richtlinien und Vorgaben eingehalten werden.

    Käufer und Verkäufer müssen nicht mehr voneinander getrennt werden, dennoch sind Zuschauer und Kinder nach wie vor nicht zu Versteigerungen zugelassen. Die Auftreiber können die Tiere nach der Klassifizierung in die Stallungen bringen. In den Stallungen, dem Marktbüro und in der Versteigerungshalle gilt eine Mund- Nasenschutzmaskenpflicht. Durch die Schutzmaskenpflicht entfällt die Kontrolle der 3G Regel, dennoch wäre es wünschenswert, wenn auch diese eingehalten werden würden. In die Versteigerungshalle werden nur Personen mit einem Winker zugelassen. Der Zutritt zur Halle wird vom Securitypersonal kontrolliert. Am gesamten Gelände und in der Halle ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. Durch die Lockerungen hat auch die Kantine wieder geöffnet. Hier können Speisen und Getränke erworben und konsumiert werden. In der Kantine gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie.

     

    Dem Security- und Verbandspersonal vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.

     

     

    27.09.2021
    Zurück