Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Zum Hauptinhalt springen
  • Versteigerungsbestimmungen

    Grundsätzlich müssen Schafe und Ziegen, die auf eine Absatzveranstaltung aufgetrieben werden, rechtzeitig aufgetrieben und der Kör- bzw. Bewertungskommission vorgestellt werden. Je nach Art (Schafe / Ziegen) und Geschlecht gelten folgende Versteigerungsbestimmungen:

    Folgende Kriterien müssen in den einzelnen Kategorien für die Zulassung zur Versteigerung erfüllt werden:

     

    Schafe:


    • Gewicht:
      • Tiroler Bergschafwidder:
        •  Bis 18 Monate                70 kg
        • Von 18 bis 24 Monate     75 kg
        • Über 24 Monate              80 kg
      • Tiroler Steinschafwidder           65 kg
      • Braune Bergschafwidder          60 kg
      •  Bergschafkilbern
        • Frühjahr    65 kg
        •  Herbst    60 kg
      • Steinschafkilbern
        • Frühjahr    60 kg
        •  Herbst    55 kg
      •  Braune Bergschafkilbern in den Farbschlägen Braun, Schwarz und Gescheckt
        • Keine Gewichtsanforderungen

     

    Ziegen:


    • Gewicht

      • Milchziegen
        •  Böcke    35 kg
        •  Kitze      30 kg
      • Gebirgsziegen
        • Böcke      27 kg
    • die Tiere müssen aus amtlich CAE-freien Beständen stammen

    • Tiere über einem halben Jahr müssen einen negativen serologischen Einzeltieruntersuchungsbefund nachweisen können und werden beim Auftrieb auf Pseudotuberkulose-Knoten kontrolliert

    • Bei Kitzen über einem Jahr muss der Verkäufer eine Trächtigkeitsgarantie abgeben

    • Zur Versteigerung gemeldete Tiere müssen mindestens 3 Monate im Besitz des Verkäufers sein, aus dem Ausland zugekaufte weibliche Tiere dürfen nie versteigert werden, männliche Tiere nicht im Ankunftsjahr
    • Versteigerungskategorien Ziegen:
      • I Tiere mit entsprechendem Exterieur und Bockmuttermindestleistung
      • IIa hier darf die Milchleistung bis zu 100 kg unter die Bockmuttermindestleistung gehen
      • IIb Tiere mit IIb Exterieur, Tiere mit keiner bzw. zu wenig Leistung oder Teilabschluss
    • Versteigerungskategorien Böcke:
      • I Mindestalter 1 Jahr und sehr gutes Exterieur
      • IIa Böcke unter einem Jahr können höchstens in der Klasse IIa versteigert werden
      • IIb Böcke mittlerer Qualität

     

    Neben den oben genannten Kriterien gelten die Verkaufsbestimmungen der Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen:

     

    Die Anmeldung der Tiere erfolgt ausschließlich über SZ-Online.