12. Bergschafversteigerung Imst
Am Samstag, den 12. November 2022 findet die 12. Bergschafversteigerung im AZW in Imst statt.
Aufgetrieben werden:
- 5 Bergschaf-Altwidder
- 82 Bergschaf-Jungwidder (3 Bio)
- 76 Bergschaf-Jungkilbern (2 Bio)
- 88 Bergschafe (5 Bio)
- 2 Jurawidder
- 2 Suffolkwidder
Zeiteinteilung:
- 07:30 Uhr Auftriebsende weibliche Tiere
- 08:00 Uhr Beginn der Klassifizierung der weiblichen Tiere
- 09:00 Uhr Beginn der Klassifizierung der männlichen Tiere - gestaffelt nach Katalognummern
- 11:00 Uhr Beginn der Versteigerung der weiblichen Tiere mit anschließender Versteigerung der Fleischrassewidder
- 12:00 Uhr Private Zuchtbucheinstufung
- 13:00 Uhr Beginn Versteigerung der männlichen Tiere
Auftrieb:
Der Auftrieb der Tiere erfolgt über die Viehwaage. Hier müssen alle Widder und Kilbern (Kat. Nr. 176 - 251; mind. 60 kg) gewogen werden. Zudem wird bei allen gewogenen Widdern auch direkt bei der Waage die Widerristhöhe und die Brusttiefe gemessen. Nach dem Wiegen müssen die Tiere bei der jeweiligen Kommission vorgeführt werden.
Schafe:
Um dies etwas zu strukturieren, wird der Bereich der weiblichen Kommission abgegrenzt. Es gibt einen Vorwartebereich, an dem sich die Landwirte mit ihren Tieren anstellen müssen. Im Anschluss an die Kommission können die Tiere dann direkt in den Stall gebracht werden. Dort sind die Reihen mit der jeweiligen Kategorie und Katalognummer gekennzeichnet, wobei die Tiere in fortlaufender Reihenfolge angehängt werden müssen.
Widder:
Die Widder werden der Katalognummer nach der Körkommission vorgestellt. Von gekörten Widdern wird im Anschluss an die Entnahme der Gewebeprobe noch ein Foto gemacht bevor diese dann in den Stall gebracht werden können. Da der Auftrieb der Widder gestaffelt erfolgt, wird das Auftriebsende nach Katalognummer wie folgt eingeteilt:
- 09:00 Uhr Kat.1 – 44
- 10:00 Uhr Kat. 45 – 87
Tiere, die einer Kommission vorgestellt wurden, werden wie folgt gekennzeichnet:
- Schafe mit Lamm roter Strich rechte Keule
- Schafe sichtbar trächtig grüner Strich rechte Keule
- Kilbern blauer Strich rechte Keule
- Widder gekört blauer Querstrich am Ohr
- Abgekört Strich am Kopf
!! Information bzgl. Tiertransportgesetz NEU !!
Mit 1.September 2022 ist ein neues Tiertransportgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass nicht entwöhnte Jungtiere unter 21 Tagen NICHT auf Sammelstellen und Ausstellungen aufgetrieben werden dürfen.
Folgender Kompromiss konnte unsererseits nach Absprache mit dem Veterinärbehörde erzielt werden: Lämmer bei Fuß dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn sie in der Lage sind, alleine der Mutter zu folgen. Der Transport hochträchtiger Tiere zu Veranstaltungen war auch bisher schon verboten, daher sind derartige Tiere, bei denen die Gefahr besteht, auf dem Gelände abzulammen, unbedingt zu Hause zu lassen! Der Amtstierarzt ist dazu verpflichtet, Kontrollen durchzuführen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Punkt 14/b (Verkaufsbestimmungen Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen):
…Es dürfen nur Muttertiere mit Lamm aufgetrieben werden, wenn die Lämmer in der Lage sind, sich selbstständig auf dem Gelände zu bewegen, d.h. das Tragen der Lämmer ist nicht erlaubt. Tiere die am Versteigerungstag ablammen, sind ebenfalls nicht zur Versteigerung zugelassen.
Bei Fragen bitte jederzeit im Büro melden!
Die Tiere stammen aus Maedi-Visna und Brucella-Ovis freien Betrieben.
08. November 2022Zurück