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  • Almabtrieb unbedingt aktiv melden!

    Verpflichtende Bekanntgabe des Abtriebsdatums

    Der Abtrieb Schafen und Ziegen muss mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum gemeldet werden

     

    Auch heuer ist nach erfolgtem Abtrieb von Rindern das tatsächliche Abtriebsdatum vom Almbewirtschafter innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Eine aktive Bestätigung ist somit in jedem Fall notwendig! Für die Meldung verantwortliche sind somit der Obmann bzw. der Bewirtschafter der Alm. Wichtig ist, dass beim Abtrieb auch bei einem zwischenzeitlich auf der Alm geborenen Kalb das tatsächliche Abtriebsdatum über das eAMARinderNET zu melden ist:

    Seit heuer muss bei Schafen und Ziegen ebenfalls der Almabtrieb aktiv gemeldet werden.

    Das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum muss ab dem tatsächlich erfolgten Abtrieb innerhalbder 7-tägigen Meldefrist online in der Auftriebsliste korrigiert bzw. bestätigt werden.

    Sollte der auftreibende Heimbetrieb in der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr“ teilgenommen haben, sind die Tiere nach dem Abtrieb ebenfalls innerhalb von 7 Tagen wieder in der MFA-Beilage „Tierwohl-Weide“ am Heimbetrieb anzumelden.

    Da für die Meldung in der Almauftriebsliste bzw. in der Beilage „Tierwohl-Weide“ das Korrigieren des Mehrfachantrages notwendig ist, muss der Meldende über eine Handysignatur im eAMA angemeldet sein. Die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern stehen ihnen hier gerne zur Seite.

    E-Mail-Benachrichtigung AMA:

    Zur Unterstützung hat die AMA im Falle von Rindern einen E-Mail-Benachrichtigungsservice eingerichtet, in dem beim erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums der Obmann bzw. Bewirtschafter der alm an die Korrektur bzw. Bestätigung des Abtriebsdatums errinnet wird. an einer ähnlichen Lösung auch für Schafe und Ziegen wird gearbeitet.

     

    31.08.2023
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