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  • Risikoabschätzungs-Checkliste, Besuchsprotokoll, Warnschild usw. zum Download

    Betriebe sind seit 5. April verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen in Stallungen zu führen. Ebenso müssen sie eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbeitung von Tierkrankheiten vornehmen. Entsprechende Vorlagen können hier kostenlos heruntergeladen werden.

    Checkliste zur Risikoabschätzung

    Betriebe sind seit 5. April verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen in Stallungen zu führen. Ebenso müssen sie eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbeitung von Tierkrankheiten vornehmen. Entsprechende Vorlagen können hier kostenlos heruntergeladen werden.

     

    Besuchsprotokoll mit Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen

    Jeder Betrieb muss laut Verordnung des Gesundheitsministeriums ein Besuchsprotokoll mit Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen führen, die die Stallräumlichkeiten betreten. Darin ist das Datum des Besuchs, der Name der betriebsfremden Person sowie die Adresse dieser Person anzugeben. Bei Personen, die den Stall mehrfach betreten, reicht die einmalige Angabe der Adresse aus. Diese Dokumentation ist wichtig, um bei einem allfälligen Seuchenfall am Betrieb mögliche Weiterverbreitungswege rasch nachvollziehen und diese eindämmen zu können. Die Aufzeichnungen sind 30 Tage lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlagen vorzulegen.

     

    Warnschild und Infoplakat

    Warnschild und Infoplakat herunterladen, ausdrucken und aushängen auf den Betrieben!

     

     

    14.04.2025
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