Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Zum Hauptinhalt springen
  • Umsetzung MTBC-Überwachungsprogramm

    Wie der eine oder andere vielleicht schon mitbekommen hat, ist in der EU im Bereich Ziegen, Gatterwild und Cameliden der Status „Vernachlässigbares Risiko“ für MTBC (nicht zu verwechseln mit der Pseudo TBC) nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde von der EU beschlossen, ein MTBC- Überwachungsprogramm zu starten, um diesen Status wieder zu erlangen. Da dieses Überwachungsprogramm für den Export und die Abwicklung von Ausstellungen, Versteigerungen sowie für die Alpung und den Privatverkauf ins Ausland unabdingbar ist, haben die Rassenausschüsse für Milchziegen und Gebirgsziegen beschlossen, diese Maßnahme für alle Mitglieder der Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen verpflichtend (gleich wie CAE) zu machen. Welche Anforderungen in diesem Programm gelten bzw. was die einzelnen Züchter zu beachten haben, kann aus dem beigefügten Merkblatt_ Tierhalter entnommen werden. Vom Land Tirol wurde uns zugesichert, dass die gesamten Kosten für die MTBC- Untersuchung (mit Ausnahme Fleischbeschau und Sektion von Falltieren- musste bis jetzt auch vom Tierbesitzer bezahlt werden) für Tiroler Betriebe aus Landesmitteln finanziert werden. Die Kostenaufstellung kann ebenfalls aus dem Merkblatt entnommen werden.

     

    Die Untersuchung auf MTBC wird im Zuge der jährlichen CAE- Untersuchung die nächsten zwei Jahre mitgemacht. Danach werden nur mehr Falltiere (ab 9 Monaten) und Schlachttieruntersuchungen (ab 6 Monaten) für das Programm herangezogen, sofern die Untersuchungen aus den Vorjahren negativ ausgefallen sind.

    Mitglieder aus anderen Bundesländern müssen sich mit Ihrer Veterinärbehörde in Verbindung setzen und dort über diese Maßnahme bzw. die Kosten und Teilnahme am Programm informieren. Damit solche Betriebe in Zukunft weiterhin in unserer Organisation Mitglied sein und an diversen Zuchtveranstaltungen teilnehmen können, müssen diese Anforderungen (jährliche CAE Untersuchung und Teilnahme an MTBC- Überwachungsprogramm) eingehalten werden.

     

    Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne unter 059292/1863 zur Verfügung.

     

    19.12.2022
    Zurück